Aus gegebenem Anlass weist die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Trier-Land erneut auf die Einhaltung der Ruhezeiten gemäß Landes-Immissionsschutzgesetz hin.
Die folgenden Ruhezeiten sind zwingend zu beachten:
Die allgemeine Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr morgens. Zusätzlich sind von 20.00 bis 07.00 Uhr alle Tätigkeiten von Privatpersonen mit lärmerzeugenden Geräten (bspw. Rasenmäher) untersagt. Zwischen 07.00 und 09.00 Uhr, sowie von 17.00 bis 20.00 Uhr, ist der Betrieb von Freischneidern, Grastrimmern, Laubbläsern und Laubsammlern verboten. Des Weiteren gilt von 13.00 bis 15.00 Uhr die Mittagsruhe, in welcher Tätigkeiten von Privatpersonen mit lärmerzeugenden Geräten nicht gestattet sind.
Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße geahndet werden.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Ortsgemeinde Newel