Verschmutzung durch Hundekot

Immer wieder kommt es auf öffentlichen Gehwegen und Anlagen zu Verschmutzungen durch Hundekot. Insbesondere aktuell in der Straße „Im Bungert“ im Ortsteil Butzweiler.  Wir weisen deshalb ausdrücklich auf die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Trier-Land hin, wonach Hundehalter*innen sowie Hundeführer*innen zur Beseitigung der Verunreinigung verpflichtet sind.

Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Diese Art von Müll kann über die Restmülltonne ordnungsgemäß entsorgt werden. Bitte benutzen Sie dazu, falls vorhanden, die von der Ortsgemeinde bereitgestellten Hundekotbeutel. Sie nehmen damit auch auf Ihre Mitmenschen Rücksicht.

Ortsgemeinde Newel