Ruhezeiten
Aus gegebenem Anlass weist die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Trier-Land erneut auf die Einhaltung der Ruhezeiten gemäß Landes-Immissionsschutzgesetz hin. Die folgenden Ruhezeiten sind zwingend zu beachten: Die allgemeine Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr morgens. Zusätzlich sind von 20.00 bis 07.00 Uhr alle Tätigkeiten von Privatpersonen mit lärmerzeugenden Geräten (bspw. Rasenmäher) untersagt. Weiterlesen…